Balkonsanierung....


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1) Im Schwellenbereich von Türen und Fenstern muß die Dichtungsschicht über den in der speziallen Situation ungünstigstenfalls zu erwartenden Wasserdrang hochgeführt werden. Das Dichtungsende muß dabei in der Regel mindestens 15 cm über die OberflächE des Dachterrassenbelages hochreichen. Wenn durch Anordnung von Rosten mit Einläufen im Türbereich ein einwandfreier Wasserablauf zu jeder Zeit sichergestellt ist, kann in Ausnhamefällen die Aufkantungshöhe 5 cm über Oberkante Belag betragen.

(2) Ist eine erhöte Schwelle aus Nutzungsgründen (Rollstuhlverkehr o.ä.) nicht möglich, so muß der Übergang vom Innenraum zur Dachterrassenfläche von Niederschlagseinwirkung geschützt werden. Dies kann duch Zurücksetzten der Türebene hinter die Fassadenfläche und zusätzlich durch einen starken Gefällekeil zur übrigen Dachterrassenfläche hin erreicht werden.

(3) Bereits im Planungsstadium bei der Festlegung der Geschoß- und Rohdeckungshöh der Dachterrassen bzw. der Schwellenhöhe muß die sich aus der erforderlichen Aufkantungshöhe und aus der Aufeinanderfolge der Einzelschichten - Belag, Dachaufbau, örtliche Gefälleauffütterung - ergebende notwendige Konstruktionshöhe des Dichtungsrandes berücksichtigt werden.

(4) Die Aufkantung und der Anschluß der Dichtung an die Schwelle sollte durch due Dachhaut selbst oder unter Verwendung stofflich sich ähnlich verhaltender Anschlußfolien ausgebildet werden

(5) Der Dachaufbau oberhalb der tragenden Schale, vor allem die Wärmedämmschicht muß an der Seitenfläche gegen mögliche Durchfeuchtungen, z.B. durch Herumkleben der Dampfbremse, zusätzlich geschützt werden.

(6) Der Übergang der Dichtung zur Aufkantung soll möglichst stetig unter Vermeidung abrupter Abkantung im Kehlbereich erfolgen; der allmähliche Übergang muß in der Dichtungsunterlage vorgeformt sein, z.B. durch Dreieckskeile aus Wärmedämmstoff und eine vollflächige Dichtungsauflage gewährleisten

(7) Um ein Abrutschen oder Lösen zu vermeiden, muß das Dichtungsende auf ganzen Länge durch eine Klemmschiene o.ä. gleichmäßig fixiert werden. Türpfosten müssen so ausgebildet sein, daß ein einwandfreier Dichtungsschluß in gleicher Höhe möglich ist.

(8) Der Rand der Dichtungsschicht im Schwellenbereich muß vor dem Angriff des an der Tür- und Fensterfläche abrinnenden Wassers geschützt werden. Dies geschieht am günstigsten durch Hinterfahren des Schwellbleches bzw. der Fensterbank. Der Rand aufgekanteter Dichtungsschichten muß von der Sattelschiene, Wasserschenkel etc. um mind. 3 cm überdeckt werden.

(9) Entwässerungsöffnungen von Regenschutzschienen müssen vor der Dichtungsaufkantung entwässern. Rolladenschienen, Abdeckleisten u. ä. müssen von der Dichtungskantung hinterfahren werden

(10) Die aufgekantete Dichtungsschicht muß durch Hochführen des Gehbelages oder z.B. durch frei beweglich vorgehängte Blechverkleidungen vor zu starker thermischer bzw. mechanischer Beanspruchung geschützt werden

(11) Der Belag der Dachterrassen bis zur Trennschicht muß durch eine Randfuge von der Aufkantung getrennt werden, die eine den Beanspuchun der aufgekantetn Dichtungsschicht durch den sich unter den thermischen einwirkungen ausdehnenden Belag wirksam verhindert



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